Erdverlegte Leitungen: Viel Ärger um die Trassenauskunft Drucken E-Mail
kabelDabei ging es lediglich um die Frage, ob Bauunternehmen für schriftliche Trassenauskünfte von Versorgungsträgern bei öffentlichen Bauaufträgen zur Kasse gebeten werden dürfen. Streng genommen erübrigt sich die Frage, denn nicht der Bauunternehmer, sondern der öffentliche Auftraggeber selbst ist für die Bereitstellung der Information, wo im Boden Abwasser- und Versorgungsleitungen liegen, verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich eindeutig aus § 9 VOB/A. Es ist demnach Aufgabe des Auftraggebers als ausschreibende Stelle, die Lage und Tiefe von Kabeln etc. zu erkunden und exakt zu beschreiben. Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, das weiß jeder in der Bauwirtschaft.

Fast immer drängt der Auftraggeber dem Bauunternehmen das Risiko auf, sich über die erdverlegten Leitungen schlau zu machen. Damit haben sich die meisten Bauunternehmen inzwischen zwar abgefunden. Ärger gibt es aber immer wieder dann, wenn der Bauunternehmer für die Trassen-auskunft des Versorgungsträgers, im vorliegenden Fall der Telekom, auch noch teures Geld bezahlen soll.

Die BVMB wollte es genau wissen, schilderte den Fall dem Bundesverkehrsministerium und erhielt im August 2007 eine klare Antwort. Demnach muss „ ... ein Telekommunikations-Unternehmen jederzeit über die Lage seiner Leitung in der Straße unentgeltlich Auskunft erteilen. Macht das Bauunternehmen für den Straßenbaulastträger das Auskunftsersuchen geltend, kann nichts anderes gelten. Die Angaben sind kostenfrei im Auftrag der Straßenbauverwaltung abzufragen." Das Ministerium teilte weiterhin mit, dass es mit der Telekom Kontakt aufnehmen werde, um deren rechtswidriges Verhalten zu ändern.

Lange Zeit passierte nichts, außer dass die BVMB dem Ministerium zahlreiche Beschwerden weiterer BVMB-Mitglieder mit der Aufforderung zusandte, das Problem zu lösen und ein zwischenzeitlich angekündigtes, aber verschobenes Gespräch zwischen allen Beteiligten endlich durchzuführen. Erst als die BVMB in Abstimmung mit der Bundesverkehrsministerium ihren Mitgliedern Verhaltensempfehlungen gegenüber der Telekom gab, kam Bewegung in die Sache.

Im September 2008 fand ein erstes Gespräch statt, bei dem sich die BVMB gemeinsam mit dem HDB und dem ZDB für eine Lösung einsetzte. Nach langer, teils heftiger Diskussion schien ein Kompromiss gefunden worden zu sein: Die Bauverbände und das Bundesverkehrsministerium beharrten nicht mehr auf die unentgeltliche schriftliche Trassenauskunft und akzeptierten stattdessen den unentgeltlichen Telekom-Internetservice „Trassenauskunft Kabel" (TAK). Dieser Internetservice enthält die gleichen Daten wie bei einer manuellen und schriftlichen Trassenauskunft.

Die BVMB und die übrigen Bauverbände erklärten ihre Bereitschaft zu dem Kompromiss aber nur unter der Bedingung, dass die TAK nicht an einen von der Telekom geforderten Nutzungsvertrag gekoppelt sei, den jeder anfragende Bauunternehmer zuvor hätte unterzeichnen müssen. Die Bauverbände verlangten unisono, dass eine Trassenauskunft auch ohne vorherigen Abschluss eines Nutzungsvertrages zu erteilen sei. Nicht hinnehmbar war aus Sicht der Bauverbände eine Reihe von Regelungen im Nutzungsvertrag, insbesondere die relativ ungenauen Bestimmungen zum Vertragsgegenstand, zu den sehr umfassenden Pflichten der TAK-Anwender und zur großzügigen Haftungsbeschränkung der Telekom. Unmissverständlich wiesen die Bauverbände daraufhin, dass sie keinesfalls einem Nutzungsvertrag zustimmen würden, sondern lediglich sogenannten „Nutzungsbedingungen" mit einem ausgewogenen und fairen Regelungswerk.
Die Telekom sagte ein juristische Klärung der Kritik der Bauverbände zu und stellte einen Text für die Nutzungsbedingungen in Aussicht. Was dann Ende 2008 folgte, war jedoch nur ein überarbeiteter, teilweise sogar verschärfter Nutzungsvertrag, den die Bauverbände - mit einer ausführlichen Stellungnahme versehen - erneut ablehnten.

Erst Ende August 2009 sah sich die Telekom imstande, statt eines Nutzungsvertrages eine „Nutzungsvereinbarung Trassenauskunft Kabel" anzubieten. Um es kurz zu machen: Die Telekom hat auch diesmal nicht den berechtigten Kritikpunkten der Bauwirtschaft abgeholfen. Im Gegenteil, sie hat die Nutzungsvereinbarung sogar „verschlimmbessert". Das hat die Bauverbände veranlasst, das Bundesverkehrsministerium um Anberaumung eines erneuten gemeinsamen Gesprächstermins mit der Telekom zu bitten, um doch noch vor der mittlerweile drohenden Einleitung rechtlicher und politischer Schritte eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wie es weitergeht? Schaun mer mal, wie einst ein bekannter Fußballer gesagt hat.

Quelle: www.bvmb.de

Kommentar von Dipl.-Kfm. Elmar Halbach-Velken, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) 

 
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