 Dabei ging es lediglich um die Frage, ob
Bauunternehmen für schriftliche Trassenauskünfte von Versorgungsträgern
bei öffentlichen Bauaufträgen zur Kasse gebeten werden dürfen. Streng
genommen erübrigt sich die Frage, denn nicht der Bauunternehmer,
sondern der öffentliche Auftraggeber selbst ist für die Bereitstellung
der Information, wo im Boden Abwasser- und Versorgungsleitungen liegen,
verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich eindeutig aus § 9 VOB/A. Es
ist demnach Aufgabe des Auftraggebers als ausschreibende Stelle, die
Lage und Tiefe von Kabeln etc. zu erkunden und exakt zu beschreiben.
Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, das weiß jeder in der
Bauwirtschaft.
Fast immer drängt der Auftraggeber dem
Bauunternehmen das Risiko auf, sich über die erdverlegten Leitungen
schlau zu machen. Damit haben sich die meisten Bauunternehmen
inzwischen zwar abgefunden. Ärger gibt es aber immer wieder dann, wenn
der Bauunternehmer für die Trassen-auskunft des Versorgungsträgers, im
vorliegenden Fall der Telekom, auch noch teures Geld bezahlen soll.
Die BVMB wollte es genau wissen, schilderte den Fall dem
Bundesverkehrsministerium und erhielt im August 2007 eine klare
Antwort. Demnach muss „ ... ein Telekommunikations-Unternehmen
jederzeit über die Lage seiner Leitung in der Straße unentgeltlich
Auskunft erteilen. Macht das Bauunternehmen für den
Straßenbaulastträger das Auskunftsersuchen geltend, kann nichts anderes
gelten. Die Angaben sind kostenfrei im Auftrag der Straßenbauverwaltung
abzufragen." Das Ministerium teilte weiterhin mit, dass es mit der
Telekom Kontakt aufnehmen werde, um deren rechtswidriges Verhalten zu
ändern.
Lange Zeit passierte nichts, außer dass die BVMB dem Ministerium
zahlreiche Beschwerden weiterer BVMB-Mitglieder mit der Aufforderung
zusandte, das Problem zu lösen und ein zwischenzeitlich angekündigtes,
aber verschobenes Gespräch zwischen allen Beteiligten endlich
durchzuführen. Erst als die BVMB in Abstimmung mit der
Bundesverkehrsministerium ihren Mitgliedern Verhaltensempfehlungen
gegenüber der Telekom gab, kam Bewegung in die Sache.
Im September 2008 fand ein erstes Gespräch statt, bei dem sich die
BVMB gemeinsam mit dem HDB und dem ZDB für eine Lösung einsetzte. Nach
langer, teils heftiger Diskussion schien ein Kompromiss gefunden worden
zu sein: Die Bauverbände und das Bundesverkehrsministerium beharrten
nicht mehr auf die unentgeltliche schriftliche Trassenauskunft und
akzeptierten stattdessen den unentgeltlichen Telekom-Internetservice
„Trassenauskunft Kabel" (TAK). Dieser Internetservice enthält die
gleichen Daten wie bei einer manuellen und schriftlichen
Trassenauskunft.
Die BVMB und die übrigen Bauverbände erklärten ihre Bereitschaft zu
dem Kompromiss aber nur unter der Bedingung, dass die TAK nicht an
einen von der Telekom geforderten Nutzungsvertrag gekoppelt sei, den
jeder anfragende Bauunternehmer zuvor hätte unterzeichnen müssen. Die
Bauverbände verlangten unisono, dass eine Trassenauskunft auch ohne
vorherigen Abschluss eines Nutzungsvertrages zu erteilen sei. Nicht
hinnehmbar war aus Sicht der Bauverbände eine Reihe von Regelungen im
Nutzungsvertrag, insbesondere die relativ ungenauen Bestimmungen zum
Vertragsgegenstand, zu den sehr umfassenden Pflichten der TAK-Anwender
und zur großzügigen Haftungsbeschränkung der Telekom.
Unmissverständlich wiesen die Bauverbände daraufhin, dass sie
keinesfalls einem Nutzungsvertrag zustimmen würden, sondern lediglich
sogenannten „Nutzungsbedingungen" mit einem ausgewogenen und fairen
Regelungswerk.
Die Telekom sagte ein juristische Klärung der Kritik
der Bauverbände zu und stellte einen Text für die Nutzungsbedingungen
in Aussicht. Was dann Ende 2008 folgte, war jedoch nur ein
überarbeiteter, teilweise sogar verschärfter Nutzungsvertrag, den die
Bauverbände - mit einer ausführlichen Stellungnahme versehen - erneut
ablehnten.
Erst Ende August 2009 sah sich die Telekom imstande, statt eines
Nutzungsvertrages eine „Nutzungsvereinbarung Trassenauskunft Kabel"
anzubieten. Um es kurz zu machen: Die Telekom hat auch diesmal nicht
den berechtigten Kritikpunkten der Bauwirtschaft abgeholfen. Im
Gegenteil, sie hat die Nutzungsvereinbarung sogar „verschlimmbessert".
Das hat die Bauverbände veranlasst, das Bundesverkehrsministerium um
Anberaumung eines erneuten gemeinsamen Gesprächstermins mit der Telekom
zu bitten, um doch noch vor der mittlerweile drohenden Einleitung
rechtlicher und politischer Schritte eine einvernehmliche Lösung zu
finden.
Wie es weitergeht? Schaun mer mal, wie einst ein bekannter Fußballer gesagt hat.
Quelle: www.bvmb.de
Kommentar von Dipl.-Kfm. Elmar Halbach-Velken,
Geschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen
e.V. (BVMB)
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